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   BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04   

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https://dejure.org/2004,7083
BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04 (https://dejure.org/2004,7083)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3Z BR 15/04 (https://dejure.org/2004,7083)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3Z BR 15/04 (https://dejure.org/2004,7083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz bei ausländischem Hochschulabschluss des Studiums der Psychologie und Pädagogik (UdSSR), Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslandsstudium vergütungserhöhend?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung für Betreuung; Besondere Kenntnisse, die für die Führung einer Betreuung nutzbar sind; Auslegung des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Vergleichbarkeit eines im Ausland absolvierten Studiums mit einer deutschen Hochschulausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1232
  • BayObLGZ 2004, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    "Besondere Kenntnisse" i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    Das Gesetz begnügt sich hierbei mit der potenziellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BGH FamRZ 2003, 1653).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    "Besondere Kenntnisse" i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 20 W 362/01

    Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde gegen Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    b) Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass fundierte psychologische und pädagogische Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind, und zwar auch dann, wenn sie mit dem beruflichen Ziel der Erziehung von Kindern und Jugendlichen erworben wurden (BayObLGZ 2000, 291/294 m.w.N.; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2000, 847; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43; OLG Jena NJ 2002, 375 [Ls]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04
    aa) Der Senat hatte bisher offen gelassen, ob auch ein im Ausland abgeschlossenes Studium die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllen kann (BayObLG BtPrax 2001, 205).
  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

    "Besondere Kenntnisse" im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339/342; 2004, 51/53 je m.w.N.).

    Das Gesetz begnügt sich hierbei mit der potentiellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BayObLGZ 2004, 51/53; BGH FamRZ 2003, 1653).

    Es ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2004, 51/54), der sich der Senat anschließt, davon ausgegangen, dass grundsätzlich durch ein abgeschlossenes Studium an einer ausländischen Hochschule erworbene Kenntnisse solche im Sinne der oben genannten Bestimmung sein können.

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    Dabei kann auch ein im Ausland abgeschlossenes Studium die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllen (BayObLG FamRZ 2004, 1232).

    Erforderlich ist allein, dass der im Ausland erworbene Hochschulabschluss einer deutschen Hochschulausbildung gleichkommt oder - wie nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG für alle Ausbildungsabschlüsse lediglich vorausgesetzt - vergleichbar ist (BayObL, FamRZ 2004, 1232).

    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 20 W 378/05

    Stundensatz bei der Betreuervergütung: Vergleichbarkeit zwischen einem

    Hierbei kann es sich auch um ein abgeschlossenes Studium an einer ausländischen (Fach-)Hochschule handeln, wenn der abgeschlossene Studiengang einer inländischen (Fach-) Hochschulausbildung vergleichbar ist (BayObLG FamRZ 2004, 1232 f).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    Dass die Ausbildung an einer ausländischen Hochschule absolviert wurde, steht ihrer vergütungserhöhenden Wirkung i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG nicht grundsätzlich entgegen, wenn der Studiengang einer inländischen Ausbildung vergleichbar ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.3.2004 - 3Z BR 15/04).
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